Ein Jahr finanzielle Direkthilfen für ukrainische Krebskranke in Berlin

Am 24. Februar ist Jahrestag des russischen Angriffskrieg auf die Ukraine. Die BKG unterstützt krebsbetroffene Geflüchtete in Berlin.

Am 24. Februar jährt sich Russlands Einmarsch in die Ukraine. Die Auswirkungen sind auch in der Hauptstadt zu spüren: Von den im letzten Jahr geflüchteten Menschen haben sich bis Ende 2022 alleine über 70.000 Ukrainerinnen und Ukrainer in Berlin registriert.

Für die Menschen mit einer Tumorerkrankung unter ihnen passte die Berliner Krebsgesellschaft e.V. im März 2022 die Beantragung von Mitteln aus dem Härtefonds an. Insgesamt 48 Anträge wurden bis heute bewilligt. Damit konnte die gemeinnützige Organisation konkret bei der Überbrückung einer aktuellen Notlage helfen. Ein Jahr nach Kriegsbeginn führt die Berliner Krebsgesellschaft e.V. nun die Unterstützung für die in Berlin registrierten Geflüchteten mit der Förderung für alle in Berlin anspruchsberechtigten Tumorpatient:innen zusammen. Denn viele Krebsbetroffene haben materielle Ängste, die sie im Alltag ebenso stark belasten können wie ihre Erkrankung.


Barbara Kempf, Geschäftsführerin der Berliner Krebsgesellschaft e.V.:
"Wir danken all unseren Spenderinnen und Spendern von Herzen, die Betroffene auch aus der Ukraine in finanzieller Not unterstützen. Die Kriegsgeflüchteten sind doppelt belastet: durch ihre Erkrankung und durch ihre Fluchterfahrungen, die sie mit Menschen aus anderen Ländern teilen. Unser Härtefonds richtet sich an alle bedürftigen Erkrankten aus Berlin. Denn alles wird teurer – auch für Menschen mit Krebs. Deswegen sind wir auch weiterhin auf Spenden angewiesen."


Der Härtefonds der Berliner Krebsgesellschaft e.V. unterstützt Krebsbetroffene in Berlin einmalig und abhängig vom Bedarf und finanziert sich ausschließlich aus Spenden.  Das Geld wird zum Beispiel zur Anschaffung einer besseren Matratze oder einer Perücke benötigt oder das Geld dient als Überbrückungshilfe, denn durch die Erkrankung sinkt in der Regel das Einkommen und die Ausgaben steigen. Die Beantragung erfolgt über die bezirklichen Krebsberatungsstellen der Gesundheitsämter, die Sozialdienste der behandelnden Krankenhäuser oder direkt bei der Berliner Krebsgesellschaft e.V.

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